![]() |
Spike on Bike: Unterwegs am Hellweg
![]() |
hoerbie: Bild 3
![]() |
Paul: IMG_3052
![]() |
Pit-100: DSCF0121
![]() |
Wilbert: Lauf und Radanhänger
Die zwei Platten im Schlafmodus,...
![]() |
oldtimer: B.W.1a(8)
![]() |
rautaxe: E-Bucht Anhänger
![]() |
kairo-hh: Biking auf der Milchstrasse 2012
![]() |
Wilbert: Anhängerbau 2017 Grundplatte 1
![]() |
kairo-hh: Oha
![]() |
oldtimer: RR Positron
![]() |
Michihh: dassow_sonnrnaufgang
![]() |
ullebulle: 24.04.12
![]() |
Honigbaerchen: 0021_Döschnitz-am-Abend-02(2)
![]() |
kairo-hh: DSC01234
Leider wurde das Bild zu spät au...
![]() |
acoustic_soma: 06_schwert
![]() |
kairo-hh: IMG_0662
![]() |
Radsonstnix: Wintertouren in und um Rangsdorf
![]() |
Boramaniac: GT (vorher)
![]() |
Wilbert: AH_2017_PL3_RadUndDeichsel_MitSchlafplatte
![]() |
kairo-hh: Laufshirt3
![]() |
rogger: Eröffnungs RTF 2014
![]() |
: Soma
![]() |
whitemini: WSkl121
Zur Zeit sind keine Benutzer aktiv.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: 2radforum.de - Das Fahrrad-Forum für Radfahrer und Rad. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.
Wo hast Du das mit den 1m her?
Grundsätzlich ist es so, dass die "Sicherheitsabstände" nicht in der StVO steht, sondern durch Gerichtsurteile festgelegt wurden.
Mir sind da nur zwei grundsätzliche Sicherheitsabstände, die durch Gerichte zugesprochen werden, bekannt.
Als Radfahrer hast Du das Recht einen Sicherheitsabstand von bis zu 0,80m zum Kantstein einzuhalten, wenn Du auf der Straße fährst.
Autofahrer haben gegenüber Radfahrern einen Sicherheitsabstand von 1,50m beim Überholen einzuhalten.
Ansonsten regelt die StVO nur, dass man grundsätzlich immer einen angemessenen Sicherheitsabstand einzuhalten hat.
Benutzerinformationen überspringen
Mentalchaot
Unterwegs von: Verzweiflung
Unterwegs nach: Erleuchtung
Unterwegs über: Verwirrung
Wohnort: st. umbruch
Schmeiß bitte nicht alles durcheinander. ..
.. Bist Du mit Deinem Bike Downhill unterwegs und packst Dich hin, solltest Du mal mit Deiner Versicherung sprechen. Verwende dabei den Begriff "Risikosportart" - ich glaube, die erzählen Dir da ziemlich konkret was zu.
Mit dem von Dir so markig angeprangerten Ignorieren schwächerer Verkehrsteilnehmer hat das überhaupt nichts zu tun ..
Wie ich es schon mal erwähnt habe: Es geht um die Schadensminimierungspflicht, die eigentlich jedem Versicherten zugemutet wird. In ihrem Sinne verlangt z.B. die Hausratversicherung, dass Deine Türen und Fenster gesichert sind, wenn Du das Haus verlässt. ..
Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:
Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:
Beitrag 50 fiel ins Auge und jetzt gleich hinterher Beitrag 61.
Habe jetzt nicht alle nochmal gelesen.
Also keine klare Angabe/Vorgabe sondern nur so irgendwie ungefaehr, was letztendlich dann jedes Gericht fuer sich selber festlegt. Nicht gut.
Ein Richter empfindet 1/2 Tuerbreite ausreichend, der naechste dann 1 Tuerbreite und wieder der naechste 1 Tuerbreite + Personenbreite des Fahrers der grad ausgestiegen ist.
Wobei sich dann auch noch die Tuerbreiten unterscheiden. Klingt nach grossem Bloedsinn wo man als Geschaedigter nur hoffen kann das man auf einen Richter trifft der die 1/2 Tuerbreite eines Kleinwagens zum Maßstab nimmt und den ausgestiegenen Fahrer ignoriert.![]()
GvB
Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:
Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:
naja, das kann man anders sehen
Zitat
radfahren auf dem radweg ist auch keine risikosportart.
sorry, ich verstehe nicht ganzh, was du willst
Zitat
der nichteingehaltene mindestabstand zu parkenden autos wird in dem artikel und explicit bei der urteilsbegründung gar nicht erwähnt, es wäre also schön, wenn im konkreten fall dazu jemand einen belegtext verlinken könnte.
und die fahrerin hätten jegliche folgen vermieden mim richtigen abstand ;-)
Zitat
Es geht nur um die Teilschuld bei der Verhinderung der Unfallfolgen, und hier hätte die Radfahrerin die Schwere mindern können, wenn sie einen Helm getragen hätte.
Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:
Warum werden überhaupt noch Gerichte und Gutachter bemüht, wenn es in jedem Forum so kluge Leute gibt, die weder wissenschaftlich haltbare Fakten noch Einzelheiten eines Unfallherganges für ein Urteil benötigen?und die fahrerin hätten jegliche folgen vermieden mim richtigen abstand ;-)
Zitat
Es geht nur um die Teilschuld bei der Verhinderung der Unfallfolgen, und hier hätte die Radfahrerin die Schwere mindern können, wenn sie einen Helm getragen hätte.
dafür brauche ich nicht mal einen gutachter.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Harzrandradler« (20. Juni 2013, 18:12)
Zitat
Warum werden überhaupt noch Gerichte und Gutachter bemüht, wenn es in jedem Forum so kluge Leute gibt, die weder wissenschaftlich haltbare Fakten noch Einzelheiten eines Unfallherganges für ein Urteil benötigen?
Letztlich gebe ich persönlich dem Richter in einem Punkt Recht: Ein Helm kostet mit 25-30 Euro nicht unbedingt die Welt. Da wird von vielen mehr Geld für unnützen Nippes ausgegeben.
Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:
Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:
Ein Helm zerstört die Frisur. Die Haare liegen einfach nicht richtig, wenn man einen Helm aufhatte.
Und: so ein Helm kann ich ja nicht wie einen Sicherheitsgurt einfach beim Auto lassen.
Nein, ich muß ihn bei der Shopping-Tour stets mit mir herumtragen.
Nervt ungemein, insbesondere weil mich die Verkäufer damit anschauen, als käme ich von einem anderem Stern.
Quelle http://www.verkehrsportal.de/board/index…st&p=1057460981
Zitat
Ein Mitverschulden ist dann gegeben, wenn der Geschädigte diejenige Sorgfalt außer acht läßt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH VersR 1960, 804). Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 18. April 1961 (VI ZR 166/60 – VersR 1961, 561) das Vorliegen dieser Voraussetzungen für den Fall verneint, daß ein Kraftradfahrer im Jahre 1956 ohne Schutzhelm gefahren ist. Die damals ausdrücklich offen gebliebene Frage, ob ein solches Verhalten einem Kraftradfahrer im Jahre 1961 zum Mitverschulden gereicht, ist zu bejahen.
Zur Unfallzeit war allgemein bekannt, daß einem Schutzhelm für Motorradfahrer große Bedeutung zur Abwehr und Minderung von Unfallverletzungen zukommt. Anhaltspunkt hierfür ist, daß Post und Bundeswehr ihre Bediensteten zum Tragen von Schutzhelmen verpflichtet haben. Ein weiteres Anzeichen ist, daß der Bundesminister für Verkehr in mehreren Verlautbarungen, zuletzt im Jahre 1958 (VkBl 1958, 221), auf die Schadensminderung der Schutzhelme hingewiesen und deshalb Kraftradfahrern die Benutzung geeigneter Schutzhelme empfohlen hat. Hierbei stellt er für 1958 fest, daß bereits zahlreiche Fahrer einen Schutzhelm benutzen. Das allgemeine Bewußtsein von der Notwendigkeit, zur Vermeidung schwerer Unfallfolgen einen Schutzhelm zu tragen, konnte das Berufungsgericht zusätzlich aus der Häufigkeit folgern, mit der zur Unfallzeit Schutzhelme getragen wurden. Hiermit steht nicht in Widerspruch, wenn das Berufungsgericht weiter ausführt, seiner Annahme stehe nicht entgegen, daß eine große Zahl von Motorradfahrern heute wie damals aus Bequemlichkeit oder Nachlässigkeit auf den Helm verzichte. Das Berufungsgericht weist unter Anführung des § 276 BGB zutreffend darauf hin, daß es nicht auf die Üblichkeit, sondern auf die Erforderlichkeit eines Verhaltens ankommt. Im übrigen hat das Berufungsgericht seine Überzeugung davon, was im Jahre 1961 erforderlich war, nicht aus dem Umstand gewonnen, daß der größte Teil der Kraftradfahrer damals einen Schutzhelm getragen hätte. Es hat vielmehr den Umstand, daß er damals häufig benutzt wurde, als ein Anzeichen neben anderen für das allgemeine Bewußtsein seiner Notwendigkeit gewertet.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »3rd_astronaut« (24. Juni 2013, 16:16)