Montag, 19. Dezember 2011, 15:58
Schlagwörter
Beleuchtung,
Lampen,
Licht
Kurzbeschreibung
Als Beleuchtung werden sämtliche lichttechnische Einrichtungen am Fahrrad bezeichnet.
Artikel
Als
Beleuchtung werden sämtliche lichttechnische Einrichtungen am Fahrrad bezeichnet. Dazu zählen nicht nur die Lampen, die nach vorne oder hinten strahlen, sondern auch die Reflektoren (umgangssprachlich auch Katzenaugen genannt), sowie der Dynamo. Alle lichttechnischen Einrichtungen müssen ein deutsches Prüfzeichen haben (Wellenlinie und "K" mit Nummer).
Ein Fahrrad muss, damit es im Straßenverkehr bewegt werden darf, über eine fest montierte Lichtanlage verfügen. Dazu zählt ein nach vorne weiß leuchtender Scheinwerfer und ein nach hinten rot leuchtendes Rücklicht. Beide müssen von einem Dynamo gespeist werden und dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Bei neu verkauften Rädern muß die Verkabelung doppeladrig ausgeführt sein, was sich wegen der Betriebssicherheit auch bei älteren Rädern empfiehlt.
Nach vorne muß ein weißer Rückstrahler, nach hinten ein roter Rückstrahler vorhanden sein sowie ein zweiter roter Großflächenrückstrahler mit "Z"-Kennzeichnung. Der weiße Reflekter darf im Scheinwerfer, einer der beiden roten Reflektoren darf im Rücklicht integriert sein. Die Pedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein. In den
Speichen jeweils vorne und hinten zwei gelbe Reflektoren, alternativ an den Reifen ein durchgehender weißer Reflektionsstreifen. Ersatzweise können auch weiße Speichenreflektoren verwendet werden, die als dünne Röhrchen auf jede Speiche aufgesteckt werden.
Einzige Ausnahme sind Rennräder mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 11 kg. Hier genügt es, wenn man ein Vorderlicht und ein Rücklicht dabei hat, welches per Batterie oder Akku betrieben wird. Entscheidend ist aber, dass man diese Leuchten auch dabei hat. Eine vollständige Befreung besteht nur für die Teilnahme an angemeldeten Fahrradrennen.
Genauere Informationen gibt § 67 StVZO, welcher im Internet unter
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.html zu finden ist.
Ausführliche technische Informationen liefert das als "Gebetsmühle" bekannte Kompendium von Olaf Schultz:
http://www.enhydralutris.de/Fahrrad/Beleuchtung/index.html
und hier als pdf zum Download:
http://www.enhydralutris.de/Fahrrad/Beleuchtung.pdf